Häusliche Pflege bei Wohlfahrtsverbänden für pflegebedürftige Senioren : So beantragen Sie den individuellen Pflegeplan
Erfahren Sie, wie ein individueller häuslicher Pflegeplan bei Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Johanniter oder Malteser funktioniert. Dieser Leitfaden erklärt Voraussetzungen, Leistungen, Ablauf, Abrechnung und wichtige Hinweise für Angehörige.
Einleitung
Viele Senioren wünschen sich, auch bei Pflegebedarf in der vertrauten eigenen Wohnung zu bleiben. Die großen freien Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser – bieten über ihre Sozialstationen ambulante häusliche Pflege an. Im Zentrum der Versorgung steht ein individueller Pflegeplan, der genau an die Fähigkeiten, Einschränkungen und Wünsche des pflegebedürftigen Menschen angepasst wird.
Ein Pflegeplan ist keine starre Vorlage. Er wird gemeinsam mit Pflegefachkräften, dem Senior und den Angehörigen erstellt und regelmäßig überprüft und angepasst. Er regelt, welche Unterstützungen wann stattfinden, welche Ziele verfolgt werden und wie die Versorgung abgerechnet wird.
Wichtig zuerst: Sie müssen nicht schon einen festen Pflegegrad haben, um sich über Angebote einer Sozialstation zu informieren. Die unverbindliche Erstberatung bei den Wohlfahrtsverbänden ist kostenlos. Den Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen Sie separat bei Ihrer Pflegekasse.
Welche Wohlfahrtsverbände bieten ambulante häusliche Pflege an?
Die sechs großen Verbände der freien Wohlfahrtspflege betreiben bundesweit Sozialstationen mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten:
- Caritas: Der größte Anbieter, stark verbreitet in allen Regionen, mit Fokus auf ganzheitliche Pflege, Demenzbetreuung und Angehörigenberatung.
- Diakonie: Eng vernetzt mit Kirchengemeinden, umfangreiche Beratungsangebote und Unterstützungen für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen.
- AWO (Arbeiterwohlfahrt): Preiswertes Angebot, breit aufgestellt im ländlichen und städtischen Raum, mit hauswirtschaftlicher Hilfe und Betreuung.
- DRK (Deutsches Rotes Kreuz): Bekannt für Hausnotruf, ambulante Pflege und Verhinderungspflege für Angehörige.
- Johanniter-Unfall-Hilfe: Kombiniert ambulante Pflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege zur Entlastung von Familien.
- Malteser Hilfsdienst: Schwerpunkt auf begleitender Betreuung, Demenzarbeit und psychosozialer Unterstützung.
Zusätzlich gehört der Paritätische Wohlfahrtsverband zu den Spitzenverbänden. Unter seinem Dach sind viele kleinere, lokale Sozialstationen zusammengeschlossen.
Alle diese Dienste sind bei den Pflegekassen zugelassen. Liegt ein Pflegegrad ab 2 vor, können die Leistungen über die Pflegesachleistung nach SGB XI abgerechnet werden. In vielen Regionen bestehen allerdings Wartezeiten, weil die Nachfrage nach Pflegeplätzen hoch ist.
Was steht in einem individuellen häuslichen Pflegeplan?
Der Pflegeplan wird nach einer Hausbesichtigung und Pflegeanamnese von einer Pflegefachkraft erstellt. Er dokumentiert Ressourcen, Einschränkungen, Pflegeziele und alle geplanten Maßnahmen. Er wird bei Veränderungen des Gesundheitszustands aktualisiert.
Der Plan gliedert sich üblicherweise in diese Bereiche:
- Grundpflege: Hilfe bei Körperpflege, Waschen, Duschen, Zähneputzen, An- und Auskleiden, Toilettengang, Aufstehen und Zubettgehen, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr.
- Behandlungspflege (ärztlich verordnet): Medikamentenstellung und Verabreichung, Messung von Blutdruck und Blutzucker, Wundversorgung, Verbandwechsel, Injektionen, Katheter- und Sondenpflege, Mobilisation und Prophylaxen gegen Druckgeschwüre.
- Betreuungsleistungen: Tagesstrukturierung, Spaziergänge, Gespräche, Beschäftigungsangebote, Begleitung bei Arztbesuchen, Unterstützung bei Orientierungsproblemen bei Demenz.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Wäsche waschen, Reinigen des Wohnbereichs, Müllentsorgen, Besorgen von Medikamenten.
- Angehörigenunterstützung: Beratung, Pflegetipps, Schulungen, Hinweise auf Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
- Zielvereinbarungen: Zum Beispiel Erhalt der Mobilität, Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Erhalt der Selbstständigkeit, Verbesserung des Wohlbefindens.
Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegeplan bei einem Wohlfahrtsverband?
- Der Senior möchte zu Hause gepflegt werden und wünscht sich professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Dienst.
- Bei Abrechnung über die Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad ab 2 erforderlich.
- Für medizinische Behandlungspflege brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
- Der Wohnraum ist grundsätzlich geeignet, die Pflege durchzuführen. Bei Bedarf berät die Sozialstation zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung.
- Auch ohne Pflegegrad ist eine private Bezahlung der Pflegeleistungen möglich. Dann gibt es keine Erstattung durch die Pflegekasse.
Der Ablauf Schritt für Schritt: Beratung, Planerstellung und Versorgung
Schritt 1: Informationssuche und unverbindliche Erstberatung
Sie ermitteln die Kontaktdaten der örtlichen Sozialstation des gewünschten Wohlfahrtsverbands und fragen nach einer Erstberatung an. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Schon in diesem Gespräch lassen sich folgende Punkte klären:
- Ob aktuell freie Pflegekapazitäten vorhanden sind und wie lange die Wartezeit ist.
- Welche Leistungen vor Ort angeboten werden.
- Wie der Ablauf zur Erstellung des Pflegeplans funktioniert.
- Welche Unterlagen später benötigt werden.
- Wie der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt wird.
Schritt 2: Hausbesuch zur Pflegeanamnese
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause. Sie prüft die häusliche Situation, spricht mit dem pflegebedürftigen Senior und den Angehörigen, erfasst Einschränkungen im Alltag, vorhandene Hilfsmittel und vorhandene Unterstützung durch Familienmitglieder.
Schritt 3: Erstellung des individuellen Pflegeplans
Auf Basis des Hausbesuchs erstellt die Fachkraft den schriftlichen Pflegeplan. Dieser wird Ihnen und den Angehörigen vorgestellt. Gemeinsam werden die Einsätze festgelegt: Wie oft die Pflegekräfte kommen, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Individuelle Wünsche können berücksichtigt werden.
Schritt 4: Antragstellung auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
Die Mitarbeiter der Sozialstation geben Hinweise zum Antrag. Der Antrag selbst richtet sich an Ihre Pflegekasse. Er kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung vor Ort. Der Gutachter prüft in sechs Modulen die Selbstversorgungsfähigkeit und ermittelt den Pflegegrad. Die reguläre Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage.
Schritt 5: Erhalt des Bescheids und Klärung der Abrechnung
Nach der Begutachtung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad und den monatlichen Leistungsbeträgen. Ab Pflegegrad 2 können Sie die Pflegesachleistung nutzen. Die Kosten werden direkt zwischen der Sozialstation und der Pflegekasse abgerechnet. Beträge über den Höchstsatz der Sachleistung müssen privat getragen werden. Alternativ ist eine Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Schritt 6: Start der Pflege und regelmäßige Überprüfung des Pflegeplans
Sobald alle Rahmenbedingungen geklärt sind, beginnt die ambulante Versorgung nach dem vereinbarten Pflegeplan. Der Plan wird regelmäßig überprüft. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder ändern sich die Bedürfnisse, wird er angepasst. Bei einem deutlich gestiegenen Pflegebedarf lässt sich bei der Pflegekasse ein Antrag auf Neueinstufung stellen.
Übersicht zu den Leistungsbeträgen ab Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 besteht ein monatlicher Anspruch auf Pflegesachleistung und Pflegegeld. Zusätzlich steht allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung.
- Pflegegeld (wenn Angehörige selbst pflegen): 573 Euro monatlich
- Pflegesachleistung (zur Bezahlung des ambulanten Pflegedienstes): 1.363 Euro monatlich
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
- Zusätzlich stehen jährliche Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich zuerst den Pflegegrad beantragen, bevor ich mich über Angebote einer Sozialstation informiere?
Nein. Eine kostenlose Erstberatung kann jederzeit eingeholt werden. Den Antrag auf Feststellung des Pflegebedarfs stellen Sie bei der Pflegekasse. Der Pflegedienst kann beratend unterstützen, hat aber keine Befugnis, einen Pflegegrad festzulegen.
Kann der Pflegeplan nachträglich angepasst werden?
Ja. Sobald sich der Gesundheitszustand oder die Bedürfnisse ändern, kann die Pflegefachkraft über eine Überarbeitung informiert werden. Der Pflegeplan wird entsprechend angepasst. Bei deutlich gestiegenem Pflegebedarf ist eine Neueinstufung bei der Pflegekasse möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld wird monatlich überwiesen, wenn Familienangehörige selbst die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung wird direkt an den zugelassenen Pflegedienst gezahlt, wenn professionelle ambulante Pflege genutzt wird. Eine anteilige Kombination beider Leistungen ist zulässig.
Gibt es spezielle Unterstützungen für Demenzerkrankte Senioren?
Ja. Alle großen Wohlfahrtsverbände haben spezielle Angebote für Menschen mit Demenz. Der Pflegeplan kann zusätzliche Betreuungsleistungen, Orientierungshilfen und Entlastung für Angehörige enthalten.
Was lässt sich tun, wenn es eine lange Wartezeit bei der Sozialstation gibt?
Interessierte werden auf eine Warteliste eingetragen. In der Zwischenzeit können weitere zugelassene ambulante Pflegedienste vor Ort recherchiert werden. Die Beratung zur Pflegegradbeantragung kann trotzdem bereits in Anspruch genommen werden.
Abschluss
Ein häuslicher Pflegeplan bei einem Wohlfahrtsverband schafft Planungssicherheit, wenn ein Senior zu Hause gepflegt werden soll. Die Pflegefachkräfte richten die Versorgung individuell aus, geben Auskunft zu Themen der Pflegeversicherung und helfen pflegenden Angehörigen bei der Organisation der Unterstützung. Dieser Leitfaden zeigt, welche Schritte nötig sind, um ein passendes Angebot zu finden und den Ablauf der Pflegeversorgung zu verstehen.